Das Thema „Urne Zuhause“ beschäftigt immer mehr Menschen, die nach dem Tod eines geliebten Menschen den Wunsch haben, die Asche der verstorbenen Person im eigenen Zuhause aufzubewahren. In vielen Ländern ist es gestattet, eine Urne zuhause zu behalten, während in teilen von Deutschland und anderen Teilen Europas spezielle gesetzliche Regelungen gelten. Der folgende Artikel beleuchtet, was es bedeutet, eine Urne zu Hause aufzubewahren, welche rechtlichen Voraussetzungen und kulturellen Aspekte es gibt, und wie sich die Praxis in anderen Ländern gestaltet.
Die Aufbewahrung einer Urne zuhause bedeutet, die Asche eines Verstorbenen in einer Urne im privaten Bereich aufzubewahren, anstatt sie auf einem Friedhof beizusetzen. Die Urne kann dann in einem Wohnbereich, Garten oder einem anderen persönlichen Ort im Haus platziert werden. Diese Praxis erlaubt es vielen Angehörigen, sich dem Verstorbenen näher zu fühlen und ihn täglich in ihren Alltag zu integrieren.
In Deutschland ist die private Aufbewahrung von Urnen gesetzlich nicht überall erlaubt. Laut dem deutschen Bestattungsrecht, das in den meisten Bundesländern sehr streng ist, gilt die sogenannte Friedhofspflicht. Das bedeutet, dass die Asche eines Verstorbenen grundsätzlich nur auf Friedhöfen oder in genehmigten Urnenfeldern beigesetzt werden darf. Diese Friedhofspflicht hat sowohl historische als auch kulturelle Gründe und dient dazu, eine würdevolle Bestattung zu gewährleisten.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen und Sonderregelungen:
Der Wunsch, eine Urne im eigenen Zuhause zu behalten, kann unterschiedliche Motive haben, darunter:
In Ländern wie den Niederlanden oder Schweiz ist es möglich, eine Urne zuhause aufzubewahren. Diese Länder haben liberalere Bestattungsgesetze, die Angehörigen mehr Freiheiten bei der Wahl des Beisetzungsorts lassen. Auch in den USA und in einigen südamerikanischen Ländern ist es weit verbreitet, die Asche eines Verstorbenen zuhause aufzubewahren oder sie beispielsweise zu verstreuen.
In den Niederlanden können Angehörige eine Genehmigung beantragen, um die Urne mit nach Hause zu nehmen. In der Schweiz ist die Urnenaufbewahrung zuhause ebenfalls erlaubt, solange bestimmte Hygienestandards und Diskretionsauflagen erfüllt sind.
Da die Friedhofspflicht in Deutschland stark durchgesetzt wird, können Familien, die eine alternative Bestattung wünschen, auf verschiedene Optionen ausweichen:
Mehr Informationen über Diamantbestattungen und alternative Bestattungsformen bietet beispielsweise Algordanza oder LifeGem.
Der Gedanke, die Urne eines geliebten Menschen zuhause aufzubewahren, kann für viele eine tröstliche Vorstellung sein, da sie die Bindung aufrechterhält. Jedoch kann diese Praxis auch emotional belastend sein, da die ständige Sichtbarkeit der Urne den Trauerprozess verlängern kann. Manche Menschen finden Trost darin, sich in der stillen Umgebung eines Friedhofs an ihre Verstorbenen zu erinnern, anstatt täglich mit der Erinnerung konfrontiert zu werden.
Professionelle Trauerbegleiter und Psychologen empfehlen, gut abzuwägen, ob die Aufbewahrung der Asche zuhause wirklich hilfreich ist. Auch Trauergruppen oder Gespräche mit Trauerbegleitern können bei dieser Entscheidung eine unterstützende Rolle spielen.
In Deutschland bleibt die private Aufbewahrung einer Urne aufgrund der Friedhofspflicht in den meisten Fällen unzulässig. Für viele Angehörige mag die Vorstellung, eine Urne zuhause zu haben, tröstlich sein, doch kulturelle und rechtliche Normen verhindern dies in den meisten Fällen. Wer dennoch eine engere Verbindung zu den Verstorbenen behalten möchte, kann auf alternative Möglichkeiten wie die Diamantbestattung, Erinnerungsschmuck oder die Urnenaufbewahrung im Ausland zurückgreifen.
Es ist ratsam, sich frühzeitig über Bestattungsformen und deren rechtliche Rahmenbedingungen zu informieren. Weitere Informationen über das deutsche Bestattungsrecht und die Möglichkeiten der Urnenaufbewahrung bieten wir bei einem Kostenlosen Beratungsgespräch.