(Ein Beitrag von Tristan Thies, Unternehmer und Inhaber von Bestattungen Thies & Bestattungen Hahnheide)
In Deutschland häufen sich Berichte über undurchsichtige Verträge im Online-Marketing-Bereich. Besonders die United Media AG wird in zahlreichen Erfahrungsberichten genannt, wenn es um lange Vertragslaufzeiten, hohe monatliche Kosten und unklare Vertragsbedingungen geht.
Als selbstständiger Unternehmer habe ich mich intensiv mit diesen Modellen beschäftigt – und aus meiner Sicht sollten Firmen solche Verträge nur nach sorgfältiger juristischer Prüfung abschließen.
Laut Veröffentlichungen verschiedener Kanzleien laufen viele dieser Verträge nach demselben Muster ab:
Nach § 5 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) können irreführende geschäftliche Handlungen bereits dann vorliegen, wenn falsche Erwartungen über Kosten, Laufzeiten oder Vertragszweck geweckt werden.
Und nach § 123 BGB ist eine Anfechtung wegen Täuschung oder widerrechtlicher Druckausübung zulässig, wenn der Vertragsabschluss unter solchen Umständen erfolgte.
Ein weiterer zentraler Punkt:
Wenn AGB nicht vor Vertragsunterzeichnung übergeben werden, sind sie nicht Vertragsbestandteil (§ 305 Abs. 2 BGB).
Das bedeutet: Laufzeit- oder Zahlungsklauseln, die nur in den AGB stehen, können unwirksam sein.
Mehrere Fachkanzleien konnten auf dieser Grundlage bereits Zahlungsforderungen erfolgreich abwehren.
(Quelle: media-kanzlei.com – Keine Zahlungsansprüche für United Media AG)
Ich, Tristan Thies, bin selbst Unternehmer und weiß, wie viele Verpflichtungen man täglich jonglieren muss.
Gerade deshalb ist es entscheidend, sich nicht unter Druck setzen zu lassen – weder durch Vertreter, die „nur heute“ ein Sonderangebot versprechen, noch durch scheinbar harmlose Kooperationsvereinbarungen.
Jede Firma sollte:
Im Zweifel kann die Anfechtung oder fristlose Kündigung gemäß § 123 BGB oder § 314 BGB der richtige Schritt sein.
Gerichte haben in der Vergangenheit mehrfach entschieden, dass Verträge, die durch Überrumpelung oder fehlende Aufklärung zustande kamen, nicht bindend sind.
Online-Marketing ist wichtig – aber ein Vertrag sollte nie unter Zeitdruck oder auf Vertrauensbasis geschlossen werden.
Unternehmer, die von Angeboten der United Media AG oder ähnlichen Firmen angesprochen werden, sollten sich folgende Fragen stellen:
Wenn auch nur eine dieser Fragen mit Ja beantwortet wird, ist es ratsam, zunächst keine Unterschrift zu leisten.
© 2025 Tristan Thies
Dieser Beitrag dient der Aufklärung über rechtliche Risiken bei B2B-Dienstleistungsverträgen und basiert auf öffentlich zugänglichen Quellen sowie persönlichen Erfahrungen des Autors.