Ein Erbschein ist eine behördliche Bestätigung darüber, wer die rechtmäßigen Erben eines Verstorbenen sind.
Dieses Dokument dient als Nachweis für die Erbfolge und wird von einem Nachlassgericht ausgestellt.
Der Erbschein enthält Informationen über die identifizierten Erben, deren Erbanteile und weitere relevante Details, die für die Abwicklung des Erbes von Bedeutung sind.
Ein Erbschein ist in verschiedenen Situationen von großer Bedeutung:
Nachlassregelung:
Der Erbschein ist unerlässlich, um den Nachlass des Verstorbenen rechtskräftig zu regeln.
Er ermöglicht den Erben, auf Bankkonten zuzugreifen, Immobilien zu verwalten und andere Vermögenswerte zu übernehmen.
Grundbuchamtliche Eintragungen:
Bei Immobilien, die zum Nachlass gehören, ist der Erbschein erforderlich, um grundbuchamtliche Eintragungen vorzunehmen.
Nur so können die Erben als rechtmäßige Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.
Kontozugriff:
Banken und andere Finanzinstitute verlangen oft einen Erbschein, um den Erben Zugriff auf Konten und Wertpapierdepots zu gewähren.
Dies dient dem Schutz vor möglichen rechtlichen Konflikten.
Die Beantragung eines Erbscheins erfolgt in der Regel beim örtlich zuständigen Nachlassgericht. Dabei sind folgende Schritte zu beachten:
Nachlassgericht ermitteln:
Das zuständige Nachlassgericht ist abhängig vom letzten Wohnsitz des Verstorbenen.
Hier sollte man sich informieren, welches Gericht für die Erbscheinbeantragung zuständig ist.
Erforderliche Unterlagen:
Zur Antragstellung sind verschiedene Unterlagen notwendig, darunter der Sterbeurkunde, Familienstammbuch oder Geburtsurkunden der Erben sowie gegebenenfalls das Testament des Verstorbenen.
Antragsformular ausfüllen:
Das Nachlassgericht stellt ein spezielles Antragsformular bereit, das sorgfältig ausgefüllt und eingereicht werden muss.
Bezahlung der Gebühren:
Die Ausstellung eines Erbscheins ist gebührenpflichtig. Die Gebühren variieren je nach Wert des Nachlasses.
Eidesstattliche Versicherung:
Die Erben müssen häufig eine eidesstattliche Versicherung abgeben, um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu bestätigen.